Bernd Johnen
Der Große Senat versteht sich als großzügiger Unterstützer und Förderer des Vereins und seiner Vereinsziele/-aktivitäten. Jedes Mitglied des Großen Senats ist sich der Bedeutung und Verantwortung seiner Mitgliedschaft bewusst und erklärt sich dazu bereit!
Der/Die Präsident/in des Großen Senats steht den Mitgliedern des Senates vor und ist qua Amt Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.
Er/Sie wird nur von den Senatoren/innen aus den Reihen des Großen Senats gewählt
Er/Sie vertritt die Interessen der Mitglieder des Großen Senats im Vorstand und hält seine Senatoren/innen auf dem Laufenden bzgl. der Entscheidungen im Vorstand und motiviert/generiert die Unterstützung der Senatoren/innen für die jeweiligen geplanten Vereinsaktivitäten.
Über die Aufnahme eines/er Interessenten/in als Senatsmitglied entscheidet nur der geschäftsführende Vorstand.
Es besteht entgegen der aktiven Mitgliedschaft keine Wartezeit bzw. Aufnahmefrist